Boshammer bezieht das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit auf die Verteilung der gesellschaftlichen Güter. Sie definiert die gesellschaftlichen Güter als “diejenigen materiellen und immateriellen Güter, auf die jeder Mensch angewiesen ist, um innerhalb einer Gesellschaft gut und sicher leben zu können”[1] Diese Grundgüter teilt sie in drei Kategorien ein, Rechte, Freiheiten bzw. Chancen und Einkommen bzw. Vermögen. Alle diese Güter haben gemeinsam, dass sie begehrt sowie “knapp” sind. Ihrer Meinung nach, sind sie knapp, weil jeder weiss, das alle sie haben wollen, jeder sie benötigt und alle lieber mehr als weniger davon haben. Daraus schliesst Boshammer ”es ist erst die Knappheit der zur Verteilung anstehenden Güter, die das Problem der sozialen Gerechtigkeit entstehen lässt.”
Soziale Gerechtigkeit meint nicht
die “natürlichen Unterschiede”, die durch die Natur oder das Schicksal
entstehen. Vielmehr bezieht sich soziale Gerechtigkeit auf die Verteilung sozialer Güter durch soziale
Institutionen, für welche wir Menschen verantwortlich sind. Wenn es eine
Chancenungleichheit auf Grund von “natürlichen Unterschieden” gibt, gehört dies
auch zu sozialer Ungerechtigkeit. Dies
zeigt Boshammer am Beispiel, dass Menschen auf Grund ihrer dunkler Hautfarbe,
sexueller Neigung oder Geburtsland nicht die gleichen Chancen haben wie andere.
Eine sozial gerechte Gesellschaft
muss also dafür sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen die gleichen
Grundrechte und Grundfreiheiten haben. Sie muss dafür sorgen, dass sie die
gleichen substantiellen Chancen haben, ihre Rechte und ihre Freiheiten nutzen
können. Alle Bürger und Bürgerinnen dürfen einen Anspruch auf einen
ausreichenden Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand haben. Somit ist ihnen
erlaubt, ihre Freiheits- und Mitbestimmungsrechte zu nutzen.
[1] Boshammer, S. Was
ist soziale Gerechtigkeit? Eine Einführung. Gefunden am 22.04.2014 unter http://www.ethik.uzh.ch/afe/publikationen/Boshammer_Soziale_Gerechtigkeit.pdf, S.5.
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